Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Tettnang sowie die Adresse in Tettnang (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Tettnang Anschrift Monfortplatz 1 Telefon 07542 5190 Fax 07542 519129 poststelle@agtettnang.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Tettnang handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Tettnang verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG verantwortlich. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Tettnang verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Berufung in die Verantwortung des OLGs.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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