Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Titisee-Neustadt sowie die Adresse in Titisee-Neustadt (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Titisee-Neustadt Anschrift Franz-Schubert-Weg 3 Telefon 07651 2030 Fax 07651 203190 poststelle@agtitisee-neustadt.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht Titisee-Neustadt ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Titisee-Neustadt verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.