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Amtsgericht (AG) Oschatz – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Sachsen

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Oschatz sowie die Adresse in Oschatz (Sachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Oschatz

Anschrift

Brüderstraße 5
04758 Oschatz

Telefon

03435 90180

Fax

E-Mail

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Kurzinfo zum Amtsgericht Oschatz
Amtsgericht Oschatz

Amtsgerichte stehen auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus in Deutschland. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Oschatz. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das LG zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Oschatz verhandelt. Das Amtsgericht Oschatz ist jedoch nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Oschatz ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Oschatz kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem Oberlandesgericht. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.


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