Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Tuttlingen sowie die Adresse in Tuttlingen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Tuttlingen Anschrift Werderstraße 8 Telefon 07461 981 Fax 07461 98330 poststelle@agtuttlingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Tuttlingen ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und Oberlandesgerichte und letztendlich der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Tuttlingen verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO anzusetzen ist. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Tuttlingen verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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