Nachfolgend finden Sie 13 Entscheidungen vom Amtsgericht Unna sowie die Adresse in Unna (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Unna Anschrift Friedrich-Ebert-Straße 65 a Telefon 02303 6703-0 Fax 02303 6703-444 poststelle@ag-unna.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Unna ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Unna verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das LG zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Unna verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des OLGs.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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