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Amtsgericht (AG) Vaihingen an der Enz – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Vaihingen an der Enz sowie die Adresse in Vaihingen an der Enz (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Vaihingen an der Enz

Anschrift

Heilbronner Straße 17
71665 Vaihingen an der Enz

Telefon

07042 941260

Fax

07042 9412699

E-Mail

poststelle@agvaihingen.justiz.bwl.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Vaihingen an der Enz
Amtsgericht Vaihingen an der Enz

In Deutschland bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Vaihingen an der Enz. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das LG zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Vaihingen an der Enz verhandelt. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Vaihingen an der Enz verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.

Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Vaihingen an der Enz zuständig. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht in Vaihingen an der Enz kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso breitgefächert. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel stets eine Berufung erfolgen.


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Amtsgericht Vaihingen an der Enz – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum


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