Nachfolgend finden Sie 9 Entscheidungen vom Amtsgericht Velbert sowie die Adresse in Velbert (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Velbert Anschrift Nedderstraße 40 Telefon 02051 945-0 Fax 02051 945-199 poststelle@ag-velbert.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Velbert. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Jedoch ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur zuständig, wenn der Streitwert unter 5000 Euro anzusetzen ist. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Ebenso ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Velbert verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Velbert ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht in Velbert kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders gehandhabt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hierbei sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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