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Amtsgericht (AG) Verden (Aller) – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Verden (Aller) sowie die Adresse in Verden (Aller) (Niedersachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Verden (Aller)

Anschrift

Johanniswall 8
27283 Verden (Aller)

Telefon

04231 181

Fax

04231 18357

E-Mail

agver-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Verden (Aller)
Amtsgericht Verden (Aller)

Das Amtsgericht Verden (Aller) ist ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Verden (Aller) verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO anzusetzen ist. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Verden (Aller) verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.

Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.

Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Angelegenheiten in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.

Amtsgericht Verden (Aller) – aktuelle Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
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    AG-VERDEN – Beschluss, 11 II 40/09 vom 23.10.2009
    Ablehnung von Beratungshilfe bei Forderung der GEZ gegen den Antragsteller.Der Antragsteller ist Analphabet. Er kann keine Behördenschreiben "lesen und verstehen" laut Gutachten.
  • Bild
    AG-VERDEN – Beschluss, 11 II 232/09 vom 23.10.2009
    Ablehnung von Beratungshilfe bei ablehnendem Bescheid bzgl. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Bild
    AG-VERDEN – Beschluss, 11 II 215/09 vom 23.10.2009
    Erinnerung der Antragstellervertreterin gegen einen bereits erteilten Beratungshilfeschein mit dem Ziel auf Ausstellung von zwei weiteren Beratungshilfescheinen.
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    AG-VERDEN – Beschluss, 11 II 157/09 vom 23.10.2009
    Ablehnung von Beratungshilfe bei Trennungsunterhalt, wenn vorher bereits eine Beratungshilfe für Trennungsfolgen gewährt worden ist.

  • Volltext-Suche in allen Entscheidungen

    Amtsgericht Verden (Aller) – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

    2010------
    Juli-----
    2009------
    ---Oktober--

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