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Amtsgericht (AG) Viechtach – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Bayern

Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Viechtach sowie die Adresse in Viechtach (Bayern) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Viechtach

Anschrift

Mönchshofstraße 29
94234 Viechtach

Telefon

09942 958-0

Fax

09942 958-161

E-Mail

poststelle@ag-vit.bayern.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Viechtach
Amtsgericht Viechtach

Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in Viechtach als Eingangsinstanz verantwortlich. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Viechtach verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht verantwortlich. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Viechtach verhandelt. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Verantwortung des OLGs.

Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.


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Amtsgericht Viechtach – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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