Nachfolgend finden Sie 29 Entscheidungen vom Amtsgericht Viersen sowie die Adresse in Viersen (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Viersen Anschrift Dülkener Straße 5 Telefon 02162 373-6 Fax 02162 373-888 poststelle@ag-viersen.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Viersen als Eingangsinstanz zuständig. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Viersen verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Viersen verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das LG verantwortlich. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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