Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen sowie die Adresse in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Villingen-Schwenningen Anschrift Niedere Straße 94 Telefon 07721 2030 Fax 07721 203199 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Villingen-Schwenningen ist bei vielen Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs und zuletzt der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Villingen-Schwenningen verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
2011 | - | - | - | - | - | Juni |
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