Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Waldbröl sowie die Adresse in Waldbröl (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Waldbröl Anschrift Gerichtsstraße 1 Telefon 02291 795-0 Fax 02291 795-200 poststelle@ag-waldbroel.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt gibt es in Deutschland 1109 Gerichte, hiervon sind 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Waldbröl. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Waldbröl ist jedoch nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Waldbröl verantwortlich. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht in Waldbröl kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur möglich ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel immer eine Berufung erfolgen.
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