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Amtsgericht (AG) Wangen im Allgäu – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Wangen im Allgäu sowie die Adresse in Wangen im Allgäu (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Wangen im Allgäu

Anschrift

Lindauer Straße 28
88239 Wangen im Allgäu

Telefon

07522 70756-0

Fax

07522 70756-300

E-Mail

poststelle@agwangen.justiz.bwl.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Wangen im Allgäu
Amtsgericht Wangen im Allgäu

Bei einem Großteil an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht in Wangen im Allgäu als Eingangsinstanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs sowie zuletzt der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Wangen im Allgäu Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Wangen im Allgäu verhandelt. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, zuständig.

Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.

Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und damit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.


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