Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Warburg sowie die Adresse in Warburg (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Warburg Anschrift Puhlplatz 1 Telefon 05641 7881-0 Fax 05641 3583 poststelle@ag-warburg.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in Warburg als Eingangsinstanz zuständig. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Warburg Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht Warburg verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht zuständig.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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