Nachfolgend finden Sie 3 Entscheidungen vom Amtsgericht Waren (Müritz) sowie die Adresse in Waren (Müritz) (Mecklenburg-Vorpommern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Waren (Müritz) Anschrift Zum Amtsbrink 4 Telefon 03991 1700-0 Fax 03991 1700-999 verwaltung@ag-waren.mv-justiz.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Waren (Müritz). Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Streitigkeit in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Waren (Müritz) verhandelt. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Waren (Müritz) verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Waren (Müritz) ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht in Waren (Müritz) kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch Registersachen und das Urkundenwesen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur möglich ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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