Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Weilheim i. OB sowie die Adresse in Weilheim i. OB (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Weilheim i. OB Anschrift Alpenstraße 16 Telefon 0881 998-0 Fax 0881 998-100 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Weilheim i. OB ist bei vielen Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der BGH. Vor dem Amtsgericht in Weilheim i. OB verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht verantwortlich. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Weilheim i. OB verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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