Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Weinheim sowie die Adresse in Weinheim (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Weinheim Anschrift Ehretstraße 11 Telefon 06201 9820 Fax 06201 982251 poststelle@agweinheim.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Weinheim als Eingangsinstanz verantwortlich. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht in Weinheim verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Weinheim verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. Es ist außerdem Registergericht und damit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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