Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Wennigsen (Deister) sowie die Adresse in Wennigsen (Deister) (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wennigsen (Deister) Anschrift Hülsebrinkstraße 1 Telefon 05103 70080 Fax 05103 700849 agwen-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Wennigsen (Deister) handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Wennigsen (Deister) Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Wennigsen (Deister) verhandelt. Des Weiteren ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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