Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Westerburg sowie die Adresse in Westerburg (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Westerburg Anschrift Wörthstraße 14 Telefon 02663 981-3 Fax 02663 981-400 agwes@ko.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Westerburg ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die LGs und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Westerburg verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Westerburg verhandelt. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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