Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Westerstede sowie die Adresse in Westerstede (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Westerstede Anschrift Wilhelm-Geiler-Straße 12 a Telefon 04488 8360 Fax 04488 836101 agwst-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Westerstede ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das LG zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Westerstede verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von mehr als vier Jahren erwartet werden kann. Über dies hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Westerstede verantwortlich. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Wissenswert ist es, dass vor dem Amtsgericht Westerstede kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit LG oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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