Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Wildeshausen sowie die Adresse in Wildeshausen (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wildeshausen Anschrift Delmenhorster Straße 17 Telefon 04431 840 Fax 04431 84100 agwil-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in Deutschland. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Wildeshausen. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Bei zahlreichen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Wildeshausen verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über 4 Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Wildeshausen betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Wildeshausen kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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