Nachfolgend finden Sie 13 Entscheidungen vom Amtsgericht Winsen (Luhe) sowie die Adresse in Winsen (Luhe) (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Winsen (Luhe) Anschrift Schlossplatz 4 Telefon 04171 8860 Fax 04171 886100 agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Winsen (Luhe) ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in Deutschland und steht auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Fülle an bedeutenden Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen verantwortlich. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Allerdings gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe) verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgericht in Winsen (Luhe) ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Vor dem Amtsgericht in Winsen (Luhe) gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden dabei allerdings anders gehandhabt. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist auch verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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