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Amtsgericht (AG) Wittenberg – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Wittenberg sowie die Adresse in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Wittenberg

Anschrift

Dessauer Straße 291
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon

03491 4360

Fax

03491 403591

E-Mail

ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Wittenberg
Amtsgericht Wittenberg

Bei einem Großteil an rechtlichen Auseinandersetzungen dient das Amtsgericht Wittenberg als Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte und letztendlich der BGH. Vor dem Amtsgericht in Wittenberg verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Wittenberg verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, zuständig.

Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.

Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Daneben ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.

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