Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Wittmund sowie die Adresse in Wittmund (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wittmund Anschrift Am Markt 11 Telefon 04462 91920 Fax 04462 919293 agwtm-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs sowie letztendlich der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Wittmund verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Wittmund verhandelt. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beschuldigte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des OLGs.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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