Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Wolfach sowie die Adresse in Wolfach (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wolfach Anschrift Hauptstraße 40 Telefon 07834 9770 Fax 07834 977285 poststelle@agwolfach.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht Wolfach ist bei vielen rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Wolfach Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Wolfach verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG verantwortlich. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Bei Angelegenheiten in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger befugt, Entscheidungen zu treffen.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.