Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Wolfenbüttel sowie die Adresse in Wolfenbüttel (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wolfenbüttel Anschrift Rosenwall 1 a Telefon 05331 809-0 Fax 05331 809-150 agwf-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Allerdings gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Streitigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5.000 Euro liegen. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Wolfenbüttel betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hier sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
2016 | - | - | März | - | - | - |
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