Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Wolfratshausen sowie die Adresse in Wolfratshausen (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Wolfratshausen Anschrift Bahnhofstraße 18 Telefon 08171 1606-0 Fax 08171 1606-666 agwolfratshausen.poststelle@ag-wor.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Wolfratshausen als Eingangsinstanz verantwortlich. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs sowie letztendlich der BGH. Vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist absehbar, dass der Beschuldigte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Sache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und damit zuständig für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen getroffen werden, die Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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