Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Grimma sowie die Adresse in Grimma (Sachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Grimma Anschrift Klosterstraße 9 Telefon 03437 98520 Fax 03437 9852500 verwaltung-p@aggrm.justiz.sachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Grimma ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs sowie zuletzt der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Grimma verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht Grimma verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Grundbuchangelegenheiten oder Registersachen betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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