Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Zehdenick sowie die Adresse in Zehdenick (Brandenburg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Zehdenick Anschrift Friedrich-Ebert-Platz 9 Telefon 03307 46670 Fax 03307 2220 verwaltung@agzeh.brandenburg.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Zehdenick Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Zehdenick verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Bei Angelegenheiten in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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