Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Zeitz sowie die Adresse in Zeitz (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Zeitz Anschrift Herzog-Moritz-Platz 1 Telefon 03441 6600 Fax 03441 660119 ag-zz@justiz.sachsen-anhalt.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Zeitz. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Obliegenheiten zu. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten verantwortlich. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht in Zeitz ist allerdings nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Zeitz ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Vor dem Amtsgericht Zeitz gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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