Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Zossen sowie die Adresse in Zossen (Brandenburg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Zossen Anschrift Gerichtsstraße 10 Telefon 03377 3070 Fax 03377 307100 verwaltung@agzs.brandenburg.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Zossen als Eingangsinstanz zuständig. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Zivilrechtliche Verfahren werden vor dem Amtsgericht Zossen verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Zossen verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Berufung angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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