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BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024

Erster Teil
Der Rechtsanwalt
Zweiter Teil
Zulassung und allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Zweiter Abschnitt
Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt
Verwaltungsverfahren
Dritter Teil
Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Berufliche Zusammenarbeit
Vierter Teil
Die Rechtsanwaltskammern
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Organe der Rechtsanwaltskammer
Erster Unterabschnitt
Vorstand
Zweiter Unterabschnitt
Präsidium
Dritter Unterabschnitt
Kammerversammlung
Fünfter Teil
Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Erster Abschnitt
Das Anwaltsgericht
Zweiter Abschnitt
Der Anwaltsgerichtshof
Dritter Abschnitt
Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
Vierter Abschnitt
Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Sechster Teil
Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Siebenter Teil
Anwaltsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt
Allgemeines
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Verfahrensregeln
Zweiter Unterabschnitt
Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften
Zweiter Abschnitt
Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt
Einleitung des Verfahrens
Dritter Unterabschnitt
Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
Dritter Abschnitt
Rechtsmittel
Erster Unterabschnitt
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
Zweiter Unterabschnitt
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
Vierter Abschnitt
Sicherung von Beweisen
Fünfter Abschnitt
Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Achter Teil
Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
Dritter Abschnitt
Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Erster Unterabschnitt
Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Zweiter Unterabschnitt
Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Vierter Abschnitt
Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof
Neunter Teil
Die Bundesrechtsanwaltskammer
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
Erster Unterabschnitt
Präsidium
Zweiter Unterabschnitt
Hauptversammlung
Dritter Unterabschnitt
Satzungsversammlung
Dritter Abschnitt
Schlichtung
Zehnter Teil
Kosten in Anwaltssachen
Erster Abschnitt
Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern
Zweiter Abschnitt
Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Dritter Abschnitt
Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
Elfter Teil
Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
Zwölfter Teil
Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Dreizehnter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1979 +++)
(+++ Maßgaben für beigetr. Teil des Landes Berlin vgl. BRAO Anhang EV; die Maßgaben sind teilweise nicht mehr anzuwenden +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123) vgl. Art. 1 Nr. 1 u. 2 G v. 22.12.2010 I 2248 +++)Vgl. Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit v. 1.7.1960 300-7 (Soweit das Gesetz eine Ermächtigung der obersten Landesbehörden zum Erlaß von Rechtsverordnungen vorsieht, sind die Landesregierungen hierzu ermächtigt)
Das G ist in den beigetretenen fünf Ländern (Art. 1 Abs. 1 EinigVtr) abweichend von Anl. I Kap. III Sachg. A Abschn. I Nr. 7 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 921 gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 3 nach Maßgabe d. Satzes 4 u. Abs. 2 bis 13 G v. 2.9.1994 I 2278 (RPNeuOG) mWv 9.9.1994 in Kraft getreten; es gilt gem. Abschn. IV Nr. 1 Buchst. a EinigVtr im beigetretenen Teil des Landes Berlin mit Maßgaben, die gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 2 G v. 2.9.1994 I 2278 geändert wurden.
Überschrift Buchstabenabkürzung: Eingef. durch Art. 8 Nr. 1 G v. 25.6.2021 I 2154 mWv 1.8.2021
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