Anschrift:
Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
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Postanschrift:
Postfach 860240
81629 München |
Kontakt:
089/9231-0
089/9231-201
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Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes in Steuer- und Zollsachen. Er hat seinen Sitz in München.
Er ist letzte Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit, die in erster Linie für "Abgabeangelegenheiten" zuständig ist. Er befindet er über die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden oder sonstigen Bescheiden der Finanzämter und Zollbehörden. Für Steuerstrafsachen ist dagegen der Bundesgerichtshof zuständig.
Die Hauptaufgabe des Bundesfinanzhof ist, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Auslegung der Steuergesetze und ggf. Rechtsfortbildung zu sorgen. Seine Entscheidungen betreffen formell zwar immer nur Einzelfälle und sind grundsätzlich nur für die Verfahrensbeteiligten des konkreten Gerichtsverfahrens bindend. Gleichwohl sind seine Aussagen übertragbar auf die Besteuerung unzähliger Steuerbürger, die ähnlichen oder gleichen Sachverhalten ausgesetzt sind wie diejenigen, deren Fall vom Bundesfinanzhof unmittelbar entschieden worden ist. Häufig handelt es sich bei den Verfahren beim Bundesfinanzhof also um Musterprozesse. Die Erkenntnisse des Bundesfinanzhof zu den einzelnen Streitfällen werden von der Finanzverwaltung für gleichliegende Fälle regelmäßig übernommen.
Revision zum Bundesfinanzhof ist nur möglich, wenn sie von einem Finanzgericht oder --auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung-- vom Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen worden ist. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof muss sich ein Steuerbürger durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt, niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.
Am Bundesfinanzhof sind elf Senate mit insgesamt 60 Richtern tätig. Die Senate entscheiden in Urteilssachen in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern. In besonderen Fällen, vor allem wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats des Bundesfinanzhof abweichen will, hat der Große Senat mit elf Richtern eine verbindliche Entscheidung zu fällen.
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