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Mittwoch, 23. Mai 2012

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Bundesverwaltungsgericht BVerwG

Anschrift:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Postanschrift:
Postfach: 100854
04008 Leipzig
Kontakt:
(0341) 2007 - 0
(0341) 2007 - 1000


Das Bundesverwaltungsgericht ist oberstes Verwaltungsgericht. Es entscheidet in der Regel aufgrund von Revisionen über die richtige Anwendung von Bundesrecht und ist insofern reine Rechtsinstanz.

Neue Tatsachen werden im Revisionsverfahren nicht festgestellt. Der entscheidungserhebliche Sachverhalt, so wie ihn die Vorinstanz für gegeben gehalten hat, wird nicht überprüft.

  • Ebenso prüft das Revisionsgericht grundsätzlich nicht, ob das Landesrecht zutreffend ausgelegt und angewandt worden ist. Fragen des Landesrechts sind daher von ihm grundsätzlich nicht zu entscheiden, hier sind die Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe letzte Instanz.
  • In zunehmendem Maße wurden dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen. In diesen Fällen ist das Gericht zugleich erste und letzte Tatsachen- und Rechtsinstanz. Hierunter fallen vor allem Streitigkeiten, die die Planung und den Ausbau von Verkehrswegen in den neuen Ländern sowie im Land Berlin betreffen.
  • Erstinstanzlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht auch für Klagen gegen vom Bundesminister des Innern ausgesprochene Vereinsverbote, für Klagen gegen Maßnahmen der Versicherungsaufsicht durch das zuständige Bundesamt und für Klagen gegen den Bund, denen dienstrechtliche Vorgänge im Bereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen.
  • Gelegentlich wird das Bundesverwaltungsgericht auch mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und den Ländern untereinander befasst.
  • In Disziplinarverfahren gegen Soldaten ist das Bundesverwaltungsgericht Berufungsgericht.
  • In Personalvertretungsstreitigkeiten entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten gegen einen das Verfahren beendenden Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet ferner über Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung.


In seiner Eigenschaft als Revisionsgericht entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Besetzung von fünf oder - bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung - drei Berufsrichtern. Ehrenamtliche Richter wirken nur in Disziplinar- und Wehrdienstsachen mit.

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