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Donnerstag, 2. September 2010

Genossenschaftsregister Information

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über

  • die Firma
  • den Sitz und den Gegenstand
  • eine Nachschusspflicht der Genossen
  • den Vorstand
  • die Vertretungsregelung
  • Prokuristen
  • Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
  • Auflösung der Genossenschaft
  • Erlöschen der Genossenschaft


Das Genossenschaftsregister wird von den Amtsgerichten als Registergericht geführt. Örtlich zuständig ist jenes Gericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat (§ 10 GenG).

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