Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über
- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft
Das Genossenschaftsregister wird von den Amtsgerichten als Registergericht geführt. Örtlich zuständig ist jenes Gericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat (§ 10 GenG).
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