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Freitag, 12. März 2010

Gericht suchen (zuständige Gerichte)
Haftungsausschluss

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Handelsregister online abrufen


Wenn Sie Ihre Rechte gerichtlich wahrnehmen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Gericht wenden. Dabei ist zwischen der sachlichen Zuständigkeit und der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte zu unterscheiden. Eigene Gesetze regeln diese Zuständigkeit. Zum Teil sind die im JUSLINE Gesetz-Verzeichnis enthaltenen Bestimmungen bereits durch weiterführende Kommentare ergänzt.

Sollte Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Forum Recht, an die einzelnen Gerichte oder an einen Rechtsanwalt.

Informieren Sie sich über die online-Recherche im Handelsregister, suchen Sie dazu das zuständige Amtsgericht. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen über Grundbuch und Grundbuchsamt.

Mit der Suchfuktion können Sie auch das zuständige Arbeitsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht oder Verwaltungsgericht finden.

Amtsgericht Landgericht Handelsregister Grundbuch Grundbuchsamt Arbeitsgericht Sozialgericht Finanzgericht Verwaltungsgericht




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