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Donnerstag, 2. September 2010

 Haftungsausschluss

Grundbuch - Grundbucheinsicht - Grundbuchauszug (Deutschland)

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und Lasten erfasst werden.

  Suche des zuständigen Grundbuchamts:
  
 
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Überwiegend sind die Amtsgerichte für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke als Grundbuchämter zuständig. Im Bundesland Baden-Württemberg übernehmen die Aufgabe der Grundbuchführung jedoch an Stelle der Amtsgerichte staatliche Grundbuchämter. Im badischen Landesteil befinden sich diese staatlichen Grundbuchämter bei den Gemeinden. In elf größeren badischen Städten (Mannheim, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Freiburg i. Br., Heidelberg, Baden-Baden, Pforzheim, Konstanz, Offenburg, Lahr und Weinheim) befinden sich die staatlichen Grundbuchämter direkt bei den Notariaten.

Das Grundbuch enthält vor allem ein Bestandsverzeichnis (Register), in dem Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster (nach Gemarkung, Flur und Flurstück) vermerkt sind. Ferner werden in dem Register grundstücksgleiche Rechte wie z. B. das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Ist ein Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit "herrschend", also begünstigt, kann dies ebenfalls im Bestandverzeichnis vermerkt werden.



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