JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

GVG - Gerichtsverfassungsgesetz

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024

Erster Titel
Gerichtsbarkeit
Zweiter Titel
Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
Dritter Titel
Amtsgerichte
Vierter Titel
Schöffengerichte
Fünfter Titel
Landgerichte
5a. Titel
Strafvollstreckungskammern
Sechster Titel
Schwurgerichte (weggefallen)
Siebenter Titel
Kammern für Handelssachen
Achter Titel
Oberlandesgerichte
Neunter Titel
Bundesgerichtshof
9a. Titel
Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
Zehnter Titel
Staatsanwaltschaft
Elfter Titel
Geschäftsstelle
Zwölfter Titel
Zustellungs- u. Vollstreckungsbeamte
Dreizehnter Titel
Rechtshilfe
Vierzehnter Titel
Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
Fünfzehnter Titel
Gerichtssprache
Sechzehnter Titel
Beratung und Abstimmung
Siebzehnter Titel
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Das Gerichtsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahre 1877, regelt mehrere Teilbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich die Strafgerichtsbarkeit sowie die streitige Zivilgerichtsbarkeit.

Richterhammer auf dem GVG (© webdata - Fotolia.com)
Richterhammer auf dem GVG
(© webdata - Fotolia.com)

Auch in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das GVG nach Paragraf 13 anzuwenden.

Das GVG ist keine Gesamtregelung des Gerichtsverfassungsrechtes. Eine tatsächliche, komprimierte Gesamtregelung des Gerichtsverfassungsrechtes gibt es nicht. Vielmehr setzt sich die Regelung aus vielen einzelnen Komponenten zusammen. Diese finden sich zu einem Teil im Grundgesetz selbst. Hier sind die Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht und die diversen Gerichtsbarkeiten festgeschrieben. Im Regelungsprozess jedoch unabdingbar sind neben dem GVG das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BverfGG) und das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), auch das Sozialgerichtsgesetz (SGG) wie auch die Finanzgerichtsordnung (FGO) und schließlich die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Inhalte des GVG

Das Gerichtsverfassungsgesetz GVG regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Gerichte in Strafsachen und in Zivilsachen in erster Distanz und im Rechtsmittelbezug sowie die Besetzung und Zuständigkeiten der einzelnen Spruchkörper. Weiter erklärt das GVG den Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in mehrere Stufen, es finden sich Regelungen zu der Staatsanwaltschaft bei den jeweiligen Gerichten, zu den Geschäftsstellen und den Gerichtsvollziehern. Es gibt Regelungen im GVG, die, aufgrund und kraft ausdrücklicher Verweisung, ebenfalls in den übrigen Gerichtsbarkeiten anzuwenden sind.

So beispielsweise die Bestimmungen hinsichtlich des Rechtsweges zu den jeweiligen Gerichtsbarkeiten, die Verweisung an das verantwortliche Gericht, allgemein Vorschriften die Geschäftsverteilung und das Präsidium betreffend sowie Regelungen die Öffentlichkeit der Verhandlungen betreffend. Das Gerichtsverfassungsrecht ist auch mit dem GVG nicht zur Gänze geregelt. Regelungen finden sich ebenso im Deutschen Richtergesetz (DRiG), in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie im Rechtspflegergesetz (RPflG) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen.

Jetzt Rechtsfrage stellen
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. GVG Anhang EV; teilweise nicht mehr anzuwenden +++)Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.1.1877, RGBl. S. 41, durch Art. 9 d. G v. 12.9.1950 I 455
Jetzt Rechtsfrage stellen
Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator

JuraForum-Suche

Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:

© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.