Montag, 8. Februar 2010
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Versuchen sie, ihre Anzeige möglichst zugkräftig zu gestalten. Unter "zugkräftig" ist nicht zu verstehen, dass sie "marktschreierisch" anbieten, sondern dass sie die Anzeige so formulieren, dass sie vermutlich auf das Interesse einer JUSLINE-Nutzers stößt, der Informationen zu einem bestimmten Stichwort (oder Gesetz) sucht. Das schließt nicht aus, dass sie im zur Verfügung stehenden (knappen) Rahmen auf ein Sonderangebot hinweisen. Inhalt Drücken sie sich kurz und prägnant aus. Überprüfen sie ihre Anzeige auf Rechtschreib- und Tippfehler. Testen sie in getrennten Anzeigen verschiedene Texte aus, um zu sehen, welche davon die beste Wirkung erzielen. AdJus zeigt die Klickraten für jede ihrer Anzeigen auf, sodass sie diejenigen Anzeigen feststellen und aussondern können, die keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen. Stellen sie das Besondere an ihren Produkten oder Dienstleistungen in den Vordergrund: Bringen sie auf den Punkt, was ihr Produkt oder ihre Dienstleistung gegenüber vergleichbaren Angeboten auszeichnet. Beispiel: "Fachautor für Mietrecht" oder "spezialisiert auf Mietzinsänderungen" Stellen sie sicher, dass ihr Text einzigartig und für ihren Geschäftsbereich typisch ist, dass er aufschlussreich wirkt und sie von den Mitbewerbern unterscheidet. Beispiel: "Anfragebeantwortung binnen 24 Stunden" "Jederzeitige Telefonauskunft" Orientieren sie sich an den JUSLINE Werberichtlinien.
Allgemeine Keywords führen zu den meisten Impressionen, jedoch auch häufig zur geringsten Zahl an Klicks. Dies nicht zuletzt deswegen, weil sie bei allgemeinen Keywords auf eine größere Anzahl anderer Werbekunden treffen, die diese allgemeinen Begriffe ebenfalls verwenden. Darüber hinaus können sie bei zu allgemeinen Keyword zwar die Besucherfrequenz auf ihrer Website erhöhen, es kommen aber nicht (nur) die Besucher, die sie als künftige Kunden oder Klienten gewinnen können oder wollen. Wenn sie Rechtsanwalt sind und sich auf Mietrecht spezialisiert haben, sollten sie nicht das allgemeine Keyword "recht" auswählen, denn dann erscheint ihre Anzeige auch bei allen Suchvorgängen, die mit anderen Rechtsgebieten in Verbindung stehen (wie beispielsweise Aktienrecht), aber nichts mit ihrer Kompetenz zu tun haben. Sie sollten dagegen präzise Keywords oder hinreichend beschreibende Wortgruppen für ihre Produkte oder Dienstleistungen wählen, damit ihre Anzeige bei den wirklich relevanten Suchvorgängen angezeigt wird - nämlich bei jenen von potenziellen Kunden oder Klienten. Sie könnten etwa folgende Varianten versuchen: Mietrecht / Mietvertrag / Mieter / Vermieter / Mietzins Unterschiedliche Schreibweise Nicht jeder Nutzer wird für bestimmte Stichworte dieselbe Schreibweise verwenden. Um den Kreis Ihren Kunden oder Klienten zu erweitern, sollten sie unterschiedliche Variationen der Schreibweise und Pluralformen in ihre Keyword-Liste aufnehmen. Z.B.: Vertragsauflösung / Vertragsaufloesung / Vertrags-Auflösung / Verträge-Auflösung. Ausdehnung auf verwandte Suchworte Wenn sie die Keyword-Variante "Weitgehend passend" aktivieren, zeigt JUSLINE ihre Werbeanzeige auch bei solchen Suchworten an, die zwar in ihrer Keyword-Liste nicht enthalten sind, die aber aufgrund der JUSLINE-Erfahrungen eine gewisse Nahebeziehung zu Ihren Keywords aufweisen (z.B.: das zusätzliche Suchwort "Wohnung" zum Keyword "Mietrecht"). Sie können diese erweiterten "weitgehend passenden" Keywords natürlich jederzeit deaktivieren. Schließen sie Keywords in den Anzeigentext oder die -überschrift mit ein. Die Nutzer werden dann sofort erkennen, dass ihre Anzeige in Zusammenhang mit dem gesuchten Begriff steht. Bei Erstellung ihrer Keyword-Liste sollten sie Wörter berücksichtigen, die eng mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung in Verbindung stehen. Unter Umständen sollten sie zusätzliche Keywords für Synonyme (Vertrag / Vereinbarung / Urkunde / ...), unterschiedliche Geschlechtsformen (Mieter / Mieterin), Plurale (Vertrag / Verträge), Rechtschreib- oder Tippfehler vorsehen (Vertrag / Vertrak / Vertreg / ...). Wortgruppen Gruppieren sie miteinander in Zusammenhang stehenden Keywords. Gliedern sie ihre Werbekampagne, indem sie jeweils mehrere passende Keywords zusammenstellen und für jede einzelne Gruppe eine eigene Anzeige erstellen. Dadurch können sie für die einzelnen Keywords spezifischere Anzeigen erstellen. Wenn sie Keywords oder Keyword-Wortgruppen (mit bis zu drei Wörtern) in ihre Keyword-Liste aufnehmen - wie "Mietzins Vereinbarung" -, wird ihre Anzeigen angezeigt, wenn JUSLINE-Nutzer nach "Mietzins" und/oder "Vereinbarung" suchen, in beliebiger Reihenfolge und möglicherweise auch zusammen mit anderen Begriffen. Wenn sie ihre Anzeige basierend auf (nur) ungefähr passende Keywords veröffentlichen wollen/können, sollten sie es mit Keyword-Wortgruppen versuchen, welche mindestens je zwei beschreibende Wörter enthalten. Eingeschränkte Suche Wenn sie ihr Keyword in eckigen Klammern eingeben, wie im Falle von [Mietzins Vereinbarung], erscheint ihre Anzeige, wenn Nutzer genau nach der Wortgruppe "Mietzins Vereinbarung" suchen, in dieser Reihenfolge und ohne weitere Begriffe in der Anfrage. Ihre Anzeige wird z. B. bei der Suche nach "rasche Mietzins Vereinbarung" nicht angezeigt. Ausschließendes Keyword - setzen sie einen Gedankenstrich vor ihr Keyword: "-Vermieter". Wenn ihr Keyword "Mietrecht" und ihr ausschließendes Keyword "-Vermieter" lautet, erscheint ihre Anzeige nicht, wenn ein JUSLINE-Nutzer nach "Mietrecht" und "Vermieter" sucht. Überlegen sie, ihre Anzeigen öfter erscheinen zu lassen. Durch das von ihnen vorgegebene Tagesbudget wird festgelegt, wie oft ihre Anzeige bei der Suche nach den von ihnen angegebenen Keywords erscheint. Um die Häufigkeit zu maximieren, mit der ihre Anzeige pro Tag erscheint, setzen sie ihr Tagesbudget auf einen höheren Betrag hinauf. Verbessern sie die Platzierung ihrer Anzeige. Die wird ja von zwei Faktoren bestimmt: den von ihnen vorgegebenen maximalen Kosten pro Klick und der Klickrate ihrer Anzeige. Sie können die Platzierung verbessern, wenn sie höhere Kosten pro Klick akzeptieren oder (durch Optimierung der Keywords und/oder der Gestaltung der Anzeige) die Klickrate erhöhen. Erstellen sie Verknüpfungen zu möglichst nützlichen Seiten ihres Webangebotes. JUSLINE-Nutzer klicken auf ihre Anzeige, wenn sie sich dafür interessieren, was sie anbieten. Machen sie es den potenziellen Kunden und Klienten leicht, dieses Angebot auf ihrer Website zu finden. Vordergründige grafische Effekte, lange Ladezeiten, die Notwendigkeit, sich durch mehrere Seiten durchzuklicken, oder das Erfordernis, sich vor Einsicht in das Angebot registrieren zu lassen, verärgern ihre Besucher. Beispiel: Wenn ihre Anzeige für sie als Mietrechtsexperte wirbt, verlinken sie ihre AdJus Werbeanzeige nicht mit einer grafisch vielleicht ansprechenden, aber nichtssagenden Startseite ihrer Homepage, sondern gleich mit einer Folgeseite, auf der es entsprechende Informationen zum Mietrecht (etwa Urteile zum Mietrecht) gibt. Für Rechtsanwälte bietet JUSLINE spezielle Programme zur Erstellung wirkungsvoller Homepages an. |
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