Übersicht
Im Bundesdatenschutzgesetz sind Rechtsnormen festgelegt, die den Bürger mit seiner Privatsphäre vor nicht autorisierten Zugriffen schützen sollen.
Ziel ist der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, insbesondere in Bezug auf Verwendung und Preisgabe personenbezogener Daten. Als Grundsatz dient dem Gesetz das Prinzip des Verbotes. Es ist grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu erheben, sie zu verarbeiten, sie zu nutzen. Erlaubnisvorbehalt gilt.
Wichtige Passagen des BDSG
Das Gesetz betrifft jedwede Datenverarbeitung, Erhebung, auch die Übermittlung, Speicherung, Veränderung, Löschung, Sperrung und schließlich Nutzung von Daten, welche personenbezogen sind, durch die öffentlichen Stellen des Bundes. Für die Privatwirtschaft ist das BDSG nur dann relevant, wenn die Daten für gewerbliche oder berufliche Zwecke benutzt werden. Die Verarbeitung von Daten zu nichtkommerziellen Zwecken fällt somit nicht unter das BDSG.
Die Hauptaussage des BDSG ist das Verbot jedweder Nutzung personenbezogener Daten. Nur wenn eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung der Daten vorsieht, oder aber der Betroffenen eine schriftliche Erlaubnis gegeben hat, gilt dieses generelle Verbotsprinzip nicht. Alle Daten, die über eine Person gespeichert werden, müssen für diese auch zugänglich sein. Jeder Bürger hat Recht auf Auskunft. Weiter muss es jedem möglich sein, unrichtige Daten zu korrigieren bzw. die Löschung gespeicherter Daten zu beantragen, ihre Sperrung zu erwirken. Ein Widerspruchsrecht, was die Nutzung von Daten zu Zwecken der Werbung oder der Marktforschung angeht, existiert ebenfalls.
Funktion des Datenschutzbeauftragten
Die Einhaltung dieser umfangreichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt einem innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten, der von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überwacht wird. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet weiterhin Unternehmen, umfassende organisatorische und auch technische Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten vor Fehlern, Unglücksfällen und Missbrauch effektiv geschützt sind.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.