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Datenspeicherung – Urteile kostenlos online finden

Entscheidungen und Beschlüsse der Gerichte zum Schlagwort „Datenspeicherung“.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 VAs 4/02 vom 19.05.2003
1. Die Vorschrift des § 489 Abs. 2 StPO begründet das grundsätzliche subjektive Recht eines Betroffenen auf Löschung seiner personenbezogenen Verfahrensdaten; für die Rechtsschutzgewährung ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG eröffnet.

2. Jedenfalls auf Antrag des Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft eine Einzelfallprüfung der weiteren Datenspeicherung vorzunehmen. Hierbei hat sie den vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelten Zweckbindungsgrundsatz zu beachten.
BFH – Urteil, II R 49/10 vom 18.01.2012
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.
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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 3375/07 vom 08.05.2009
§ 29b Abs. 1 Satz 1 DSG NRW enthält keinen engen, spezifisch datenschutzrechtlichen Hausrechtsbegriff, der es ausschließt, optisch-elektronische Einrichtungen gegen Personen einzusetzen, die sich (etwa als Benutzer, Mitglieder, Bedienstete, Funktionsträger) berechtigt in dem überwachten Bereich aufhalten.

Die optisch-elektronische Überwachung nach § 29b Abs. 1 Satz 1 DSG NRW ist nicht erst dann unzulässig, wenn feststeht, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. Sie darf vielmehr schon dann nicht erfolgen, wenn Anhaltspunkte für ein Überwiegen der privaten Interessen nicht ausgeräumt sind.

Es ist nicht unverzichtbar im Sinne des § 29b Abs. 2 Satz 1 DSG NRW, Daten generell und anlasslos zu speichern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das mit der optisch-elektronischen Überwachung verfolgte Ziel entweder ganz ohne Datenspeicherung oder jedenfalls unter Begrenzung der Speicherung auf bestimmte Zeiten oder Anlässe in gleicher oder weitgehend gleicher Weise erreicht werden kann.
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 668/90 vom 26.05.1992
1. a) § 45 PolG nF (PolG BW) iVm § 17 Abs 1 Nr 1 LDSG nF (DSG BW) gewährt dem Bürger einen Anspruch auf vollständige Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten polizeilichen Daten.

b) Bei der Berufung auf Auskunftsverweigerungsgründe (§ 17 Abs 5 LDSG nF (DSG BW) steht der zur Auskunft verpflichteten Stelle weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu. Die Anwendung der gesetzlichen Auskunftsverweigerungsgründe erfordert eine Güterabwägung zwischen den gesetzlich genannten Geheimhaltungsinteressen (§ 17 Abs 5 Nrn 1 - 3 LDSG nF (DSG BW) mit dem Auskunftsinteresse des Betroffenen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 3.9.1991, NJW 1992, 451).

2. Einen Anspruch auf Auskunft über bereits gelöschte Daten gewährt § 45 PolG nF (PolG BW) iVm § 17 Abs 1 Nr 1 LDSG nF (DSG BW) nicht.

3. § 46 Abs 1 Satz 1 PolG nF (PolG BW) räumt dem Betroffenen unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Löschung der in den vom Polizeivollzugsdienst geführten Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten ein.

4. a) Hat der Polizeivollzugsdienst personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen von Ermittlungsverfahren bekannt geworden sind, zulässigerweise zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten gespeichert, weil die betroffene Person verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie zukünftig eine Straftat begehen wird (§ 38 Abs 1 PolG nF (PolG BW), kann im Regelfall davon ausgegangen werden, daß die weitere Speicherung der Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Regelspeicherfristen (§ 38 Abs 2 Satz 2 PolG nF (PolG BW)) erforderlich ist.

b) Die Löschung der Daten vor Ablauf der Regelspeicherfristen ist anläßlich der Überprüfung im Einzelfall nur ausnahmsweise geboten, etwa wenn die Wiederholungsgefahr entfallen ist oder besondere Umstände die Unverhältnismäßigkeit der weiteren Datenspeicherung für den Betroffenen begründen.

c) Solange der Verordnungsgeber die Fälle geringer Bedeutung und die dann geltenden kürzeren Regelspeicherfristen (§ 38 Abs 2 Satz 3 PolG nF (PolG BW) nicht konkretisiert hat, ist die Erforderlichkeit einer Verkürzung der Speicherfristen in jedem veranlaßten Einzelfall nach Maßgabe des § 38 Abs 1 PolG nF (PolG BW) zu prüfen.
OLG-HAMM – Urteil, I-4 U 85/12 vom 20.09.2012
Eine Krankenkasse hat es zu unterlassen, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Gewinnspielen persönliche Daten von minderjährigen Verbrauchern ab 15 Jahren zu erheben, um diese als Kunden werben zu können.
VG-KASSEL – Urteil, 1 K 234/11.KS vom 01.03.2012
Zur Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz bei vermuteter Einbindung des Betroffenen in die linksextremistische Szene.
VG-STUTTGART – Beschluss, 5 K 89/12 vom 20.02.2012
Die Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs stellt einen hoheitlichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da mit der Anordnung und Durchführung der Videoüberwachung rechtsfehlerfrei von der Ermächtigung des § 21 Abs. 2 PolG Gebrauch gemacht wurde.
HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1134/11 vom 06.02.2012
1.Bei der Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.2.Die Mitbestimmung ist nicht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen. Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung in Bezug auf Mitarbeiterjahresgespräche besteht nicht.3.Die von den Betriebspartnern abgeschlossene Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterjahresgespräche verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG.
LAG-KOELN – Beschluss, 12 TaBV 1/11 vom 28.06.2011
1. § 32 BDSG soll lediglich eine vorläufige und der Klarstellung dienende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz treffen, ohne damit die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen weiter auszudehnen. Daraus folgt, dass erforderlich gemäß § 32 BDSG jeweils der Datenumgang ist, den Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit als zulässig erachtet haben. Erforderlichkeit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Verzicht auf die Datenverarbeitung nicht sinnvoll oder unzumutbar wäre und keine weniger eingriffsintensiven Mittel zur Verfügung stehen, die in gleicher Weise zur Zweckerreichung geeignet sind.

2. Auch die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG umfassen Überwachungsaufgaben, die sich auf das einzelne Arbeitsverhältnis beziehen, so dass sie ohne personenbezogene Daten nicht ausführbar sind.
VG-DARMSTADT – Urteil, 5 K 994/10.DA vom 18.11.2010
Voraussetzungen des Einschreitens der Aufsichtsbehörde gegen einen privaten Datenbankbetreiber nach § 38 a Abs. 5 Satz 1 BDSG.
VG-WIESBADEN – Urteil, 6 K 280/10.WI vom 06.10.2010
1. Die Bewertung einer Person durch das BKA im Rahmen eines journalistischen Akkreditierungsverfahrens ist ein personenbezogenes Datum, da es sich um eine Einzelangabe über persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener) handelt.

2. Die Speicherung der personenbezogenen Daten des Klägers und damit auch ihre Nutzung zum Zwecke der Bewertung war zum Zeitpunkt der Weitergabe an die NATO allein deshalb unzulässig, weil es zu diesem Zeitpunkt an der Rechtsverordnung gemäß § 7 Abs. 6 BKAG fehlte, welche die Art der Daten festzulegen hat, die nach § 8 und 9 BKAG gespeichert werden dürfen.

3. Eine Rechtsgrundlage, die eine Datenübermittlung an eine exterritoriale Organisation, hier die NATO, erlaubt, fehlt im BKA-Gesetz.

4. Eine Einwilligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der freien Entscheidung des Betroffenen und der Schriftform. Dabei ist der auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hinzuweisen. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich oder auf Verlangen, ist auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen.
BVERWG – Urteil, 6 C 5.09 vom 09.06.2010
Bei der Prüfung einer Verpflichtungsklage auf Löschung von Daten aus einer vom Bundeskriminalamt geführten Verbunddatei (§ 11 BKAG) hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage zugrunde zu legen, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr über den Löschungsanspruch zu entscheiden hätte.
VG-WIESBADEN – Beschluss, 23 K 43/10.WI.PV vom 17.03.2010
1. Durch die Einführung der "schwarzen Liste" wird eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei der Einstellung getroffen.

2. Die staatlichen Schulämter als verantwortliche Stelle treffen mit der Entscheidung, dass eine Person nicht eingestellt werden soll, eine negative Vorauswahlentscheidung.
OLG-FRANKFURT-AM-MAIN – Beschluss, 11 W 53/09 vom 17.11.2009
Ein Rechtsinhaber, der einem Internet-Provider auf Auskunft gem § 101 UrhG in Anspruch nehmen will, kann von diesem nicht vorab verlagen, Verbindungsdaten auf Zuruf zu speichern.
VG-STUTTGART – Urteil, 11 K 237/09 vom 17.08.2009
Ein mehr als ein Jahr zurück liegender Verdacht auf Landfriedensbruchs (§§ 125, 125a StGB) reicht, nachdem das Verfahren nach § 170 II StPO mangels hinreichenden Nachweises für die Täterschaft eingestellt worden war, für die Prognose nach § 10 I S. 2 PassG nicht aus.
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 17 A 805/03 vom 24.06.2009
Die Anwendung der §§ 2 und 3 AZRG auf einen ausländischen Unionsbürger verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht
BFH – Urteil, V R 5/07 vom 23.04.2009
Schließen sich Krankenkassen zu einer Genossenschaft zusammen, die an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringt, sind diese Leistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn es hierdurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 194/08 vom 08.08.2008
1. Das Vorgangsbearbeitungssystem Nivadis der Polizei in Niedersachsen ist eine Datei im Sinne des § 483 Abs. 3 StPO. 2. Die Vorgangsverwaltung gehört zu den Zwecken im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nds.SOG, zu denen die Polizei personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen kann.3. Für die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten in dem System Nivadis sieht das Landesrecht nicht eine feste zeitliche Obergrenze vor. Maßgeblich sind deshalb die Umstände des vorliegenden Einzelfalls (im konkreten Fall wurde eine Frist von fünf Jahren als rechtmäßig angesehen).
VG-STUTTGART – Beschluss, 3 K 1886/08 vom 01.08.2008
Bewerber um die Einstellung in den Polizeidienst sind vor der unbeschränkten Ausforschung ihres Privatlebens durch die Einstellungsbehörde geschützt.

Die bloße Tatsache eines nach § 153 Abs. 1 StPO von der Staatsanwaltschaft ohne Zustimmung des Gerichts eingestellten Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann dem Bewerber als Hindernis für die Ernennung zum Polizeibeamten in der Regel nicht entgegengehalten werden.

Bei der Gestaltung von Bewerbungsbögen hat die Einstellungsbehörde die Belehrungspflicht über das Verschweigerecht des Betroffenen nach § 53 BZRG und seine Informationsrechte nach allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu beachten.
VG-HANNOVER – Urteil, 10 A 2412/07 vom 22.05.2008
Die Führung der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen.
LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 18 TaBV 101/96 vom 30.06.1997
Der Gesamtbetriebsrat ist jedenfalls dann nicht zur Ausübung eines Mitbe stimmungsrechts bei der Einführung einer Telefonanlage originär zuständig, wenn deren jeweilige Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben offenbleibt und sich die Regelung schwerpunktmäßig auf die Nutzung bezieht.
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1767/90 vom 14.02.1991
1. Zum Anspruch auf Löschung, Sperrung und Berichtigung von in einer Personenauskunftsdatei gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Aussonderung und Vernichtung von zu präventiven Zwecken aufbewahrten polizeilichen Ermittlungsakten.
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 342/90 vom 20.06.1990
1. Gesetzliche Grundlage zur Sammlung von personenbezogenen Daten im Bereich des Verfassungsschutzes durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist § 3 Abs 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes unabhängig davon, ob in der Sammlung ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 20.2.1990 - BVerwG 1 C 42/83 -, DVBl 1990, 707, dort ausgesprochen für § 3 Abs 1 BVerfSchG).



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