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§ 21 WpHG - Verschwiegenheitspflicht

Gesetz über den Wertpapierhandel | Jetzt kommentieren

Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024
   Abschnitt 2 (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

(1) Die bei der Bundesanstalt Beschäftigten und die nach § 4 Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes beauftragten Personen dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse eines nach diesem Gesetz Verpflichteten, der zuständigen Behörden oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten, nicht unbefugt offenbaren oder verwenden, auch wenn sie nicht mehr im Dienst sind oder ihre Tätigkeit beendet ist. Dies gilt auch für andere Personen, die durch dienstliche Berichterstattung Kenntnis von den in Satz 1 bezeichneten Tatsachen erhalten. Ein unbefugtes Offenbaren oder Verwenden im Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere nicht vor, wenn Tatsachen weitergegeben werden an

1.
Strafverfolgungsbehörden oder für Straf- und Bußgeldsachen zuständige Gerichte,
2.
kraft Gesetzes oder im öffentlichen Auftrag mit der Überwachung von Börsen oder anderen Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt werden, des Handels mit Finanzinstrumenten oder Devisen, von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwaltete Investmentgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern, Unternehmen im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 7 oder Mitarbeitern im Sinne des § 87 Absatz 1 bis 5 betraute Stellen sowie von diesen beauftragte Personen,
3.
Zentralbanken in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden sowie an andere staatliche Behörden, die mit der Überwachung der Zahlungssysteme betraut sind,
4.
mit der Liquidation oder dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, eines organisierten Marktes oder des Betreibers eines organisierten Marktes befasste Stellen,
5.
die Europäische Zentralbank, das Europäische System der Zentralbanken, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken oder die Europäische Kommission,
7.
zuständige Behörden im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) 2020/1503,
soweit diese Stellen die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Für die bei den in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten Stellen beschäftigten Personen sowie von diesen Stellen beauftragten Personen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach Satz 1 entsprechend. Befindet sich eine in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannte Stelle in einem anderen Staat, so dürfen die Tatsachen nur weitergegeben werden, wenn die bei dieser Stelle beschäftigten und die von dieser Stelle beauftragten Personen einer dem Satz 1 entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Die §§ 93, 97 und 105 Absatz 1, § 111 Absatz 5 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 sowie § 116 Absatz 1 der Abgabenordnung gelten für die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Personen nur, soweit die Finanzbehörden die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens wegen einer Steuerstraftat sowie eines damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahrens benötigen. Die in Satz 1 genannten Vorschriften sind jedoch nicht anzuwenden, soweit Tatsachen betroffen sind,

1.
die den in Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 bezeichneten Personen durch eine Stelle eines anderen Staates im Sinne von Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 oder durch von dieser Stelle beauftragte Personen mitgeteilt worden sind oder
2.
von denen bei der Bundesanstalt beschäftigte Personen dadurch Kenntnis erlangen, dass sie an der Aufsicht über direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigte Institute mitwirken, insbesondere in gemeinsamen Aufsichtsteams nach Artikel 2 Nummer 6 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) (EZB/2014/17) (ABl. L 141 vom 14.5.2014, S. 1), und die nach den Regeln der Europäischen Zentralbank geheim sind.

(+++ Hinweis: § 21 (früher § 8): Früherer Abs. 3 eingef. durch Art. 3 Nr. 10 G v. 23.6.2017 I 1693 mWv 25.6.2017; aufgrund Umnummerierung jetzt bei dem neu eingefügten § 8 ausgewiesen gem. Art. 3 Nr. 9, 10 u. 19 G v. 23.6.2017 I 1693 +++)

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Erwähnungen von § 21 WpHG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 21 WpHG:

  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
    • Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
      • 1. (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen)
    • § 1 Begriffsbestimmungen
  • Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)
    • Abschnitt 2 (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • § 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
  • § 22 Meldepflichten
  • § 23 Anzeige von Verdachtsfällen
  • § 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
    • Abschnitt 3 (Marktmissbrauchsüberwachung)
  • § 25 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
  • § 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
  • § 27 Aufzeichnungspflichten
  • § 28 (weggefallen)
    • Abschnitt 4 (Ratingagenturen)
  • § 29 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
    • Abschnitt 6 (Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister)
  • § 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
  • § 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
    • Abschnitt 8 (Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten)
  • § 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
    • Abschnitt 18 (Übergangsbestimmungen)
  • § 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
  • Aktiengesetz (AktG)
    • Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
      • Erster Teil (Allgemeine Vorschriften)
    • § 20 Mitteilungspflichten
    • § 21 Mitteilungspflichten der Gesellschaft
      • Vierter Teil (Verfassung der Aktiengesellschaft)
        • Vierter Abschnitt (Hauptversammlung)
          • Vierter Unterabschnitt (Stimmrecht)
        • § 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde
      • Fünfter Teil (Rechnungslegung Gewinnverwendung)
        • Erster Abschnitt (Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht)
      • § 160 Vorschriften zum Anhang
News im Umkreis zu § 21 WpHG
Zugang zu staatlichen Informationen von OVG Berlin verstärkt
... Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz forderte sie Einsicht in die Bürgschaftsunterlagen. Bund und Land verweigerten dies unter Hinweis auf die für Wirtschaftsprüfer geltende Verschwiegenheitspflicht. Keine Einsicht in die BürgschaftsunterlagenDem ist das OVG Berlin nicht gefolgt. Bund und Land hätten sich „der ...
DAV fordert bei seinem „Auftakt“ besseren Berufsgeheimnisträgerschutz für Anwälte
... sollte immer dann zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein, wenn dies im wohlverstandenen Interesse des Mandanten liegt. Nicht schon dann, wenn der Mandant den Anwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit.“ Somit wäre die Gefahr gebannt, dass ein Mandant aus scheinbar übergeordneten Gesichtspunkten dazu tendiere, den Anwalt von der ...
BFH: Auskunftspflicht einer Rechtsanwaltskammer
... diese Weise ein bisher möglicherweise unbekanntes Guthabenkonto aufzudecken. Die Rechtsanwaltskammer berief sich demgegenüber auf die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelte Verschwiegenheitspflicht des Kammervorstandes, welche ihr eine Auskunftserteilung verbiete. Außerdem würde die Arbeit der Kammer unzumutbar beeinträchtigt, wenn ...
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Anwälte dürfen kein Geld aus kriminellen Machenschaften annehmen
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Berlin. Anwälte und Notare müssen Behörden informieren, wenn sie Hinweise zu Geldwäsche im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften bekommen. Sie können sich nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 23. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 12 L 258/20).Seit dem ...
Sparkasse kann Darlehensforderung abtreten
... Grundsatzentscheidung vom 27. Februar 2007 (BGHZ 171, 180; siehe auch Presseerklärung Nr. 28/2007) bestätigt, dass die Wirksamkeit der Forderungsabtretung durch einen möglichen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Kreditinstituts - wie auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - nicht berührt wird. In Ergänzung zu dieser ...
Zweifel an Verfassungstreue durch Mafia-Begriff als Tattoo
... Vom Land Berlin wurde der Mann abgelehnt. Auf dem Arm trug er ein sichtbares Tattoo mit dem Wort „omertá“, zudem Revolverpatronen und Totenköpfe. Mit dem Wort „omertá“ wird die Verschwiegenheitspflicht für Mafia-Mitglieder bezeichnet.Durch die anderweitige Besetzung der Stelle wurde das Gerichts verfahren in der Hauptsache für erledigt ...
Geplantes Mediationsgesetz soll Gerichte entlasten und Streitkultur verbessern
... Unabhängigkeit der Mediatoren, auch sollen künftig Vereinbarungen, die während einer Mediation getroffen worden sind, leichter vollstreckt werden können. Für die Mediatoren soll eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden. Daraus würde sich in der Zivilprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht ergeben. Der Referentenentwurf für das ...
BGH: Zur wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen
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Forenposts passend zu § 21 WpHG
Postgeheimniss/Briefgeheimniss,,,
Der Briefträger muss ja die Anschriften lesen. Er hat aber eine gewisse Verschwiegenheitspflicht. Er darf das was er liest an niemanden weitergeben.
Abmahnung und Verschwiegenheit
AW: Abmahnung und Verschwiegenheit Hallo zusammen, darf ein Arbeitnehmer mit anderen Kollegen über eine erhaltene Abmahnung sprechen, oder verstößt er damit gegen die Verschwiegenheitspflicht. Leider konnte ich im web nichts hierzu finden. LG Renate Selbstverständlich darf er das. Die Verschwiegenheitspflicht betrifft Betriebs- und ...
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Frag mal Internet-Suchmaschine nach Verschwiegenheit: http://www.123recht.net/Die-Verschwiegenheitspflicht-des-Arbeitnehmers-__a49346.html ...
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AW: Verschwiegenheitspflich vs. Wettbewerbsverbot Es geht im Grundsatz um zwei Punkte: Verschwiegenheitspflicht zum Schutze der internen Interessen und Wettbewerbsverbot zum Schutze vor äusserer Konkurrenz. Im geschilderten SV würde die Handlung die Verschwiegensheitpflicht berühren bzw. verletzen. Ein Wettbewerbsverbot wurde nicht vereinbart, ...
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Unterliegt der Anwalt der Verschwiegenheitspflicht JA !!!einelf
Unbeabsichtige Einsicht in eine Textnachricht bei Zoom Meeting
Der Witz daran ist, dass man als Privatbürger zwar kein Aufzeichnungsgerät nutzen darf, aber das gesprochenene/geschriebene Wort trotzdem weitergeben darf. Man hat keine Verschwiegenheitspflicht.
Verschwiegenheit
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Suizidankündigung
AW: Suizidankündigung Bin mir wegen der Verschwiegenheitspflicht ziemlich unsicher...man macht eine rechtsgüterabwägung. das leben der mandantin wiegt allemal höher als die verschwiegenheitspflicht oder die ausbildungsstelle. hat sie ja von beidem nix mehr, wenn sie tot ist. daher ist das nicht das problem. und was wäre, wenn man sich wegen ...
Darf Vermieter einem Mieter sagen, wer sich beschwert hat?
Verschwiegenheitspflicht gibt es nicht.
Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa.
AW: Weitergabe Daten nach Ausscheiden aus Fa. was für einen arbeitnehmer gültet, gültet auch für einen arbeitgeber oder eben chef (der hier auch arbeitnehmer ist) http://www.arbeitsrecht-informationen.de/index.php?id=12&no_cache=1&type=0&uid=110 Verschwiegenheitspflicht Grundsätzlich unterliegen Sie als Arbeitnehmer einer allgemeinen ...
Verschwiegenheitspflicht Sozialpädagoge
AW: Verschwiegenheitspflicht Sozialpädagoge Anwalt einschalten? Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten? Oder selbst zur Polizei gehen?
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AW: Vermieter gibt Mietschulden preis Da gibt es keine Verschwiegenheitspflicht! Der V hat nur die Wahrheit gesagt!
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