jusline.de - Startseite - Aktuelle Position: • Erstanmeldung
Samstag, 18. Mai 2013
(1) Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband).
Sie können zu § 54 GenG einen eigenen Kommentar verfassen.Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an:
Sie können zu § 54 GenG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an: