JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

MessEG - Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung
Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
Abschnitt 6
Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1
Marktüberwachung
Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2015 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 13, 29, 54, 56, 58 u. 59 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 25.7.2013 I 2722 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 27 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.1.2015 in Kraft. Die §§ 4, 11 bis 22, 30, 41, 46 und 53 Abs. 3 treten gem. Art. 27 Abs. 2 dieses G am 1.8.2013 in Kraft. § 59 Abs. 3 tritt gem. Art. 27 Abs. 3 Satz 1 am 1.9.2014 in Kraft.
Jetzt Rechtsfrage stellen
Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator

JuraForum-Suche

Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:

© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.