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Donnerstag, 17. Mai 2012

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zum EuWG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 3 EuWG Gliederung des Wahlgebietes
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

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