Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest - die Zahl der Wahlberechtigten,
- die Zahl der Wähler,
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
- die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.
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