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Donnerstag, 17. Mai 2012

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zum EuWO Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 85 EuWO Stadtstaatklausel
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.

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