Logo JUSLINE GmbH

     jusline.de - Startseite   -  Aktuelle Position:     Erstanmeldung

Donnerstag, 17. Mai 2012

Bookmark and Share

zum HAG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
vorheriger Paragraf nächster Paragraf
§ 7 HAG Mitteilungspflicht
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mitzuteilen. Der Mitteilung sind zwei Abschriften beizufügen; § 6 Satz 4 gilt entsprechend.

[Hinweis] [Druckversion]


 Kommentar zu § 7 HAG

Sie können zu § 7 HAG einen eigenen Kommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an:



[Wie kommentiere ich?]  [Kommentieren testen]  [Kommentar hinzufügen]


 Entscheidungen zu 7 247
Entscheidungen zu 7 247
  •  Entscheidungen des Justiz Hessen (seit 01/2001)
Entscheidungen zu 7 Abs. 1 247
  •  Entscheidungen des Justiz Hessen (seit 01/2001)
Entscheidungen zu 7 Abs. 2 247
  •  Entscheidungen des Justiz Hessen (seit 01/2001)


 Forum (Beiträge, Fragen) zu § 7 HAG

Sie können zu § 7 HAG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an:

[Diskussion starten]



KontaktImpressumAGB