jusline.de - Startseite - Aktuelle Position: • Erstanmeldung
Donnerstag, 17. Mai 2012
Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mitzuteilen. Der Mitteilung sind zwei Abschriften beizufügen; § 6 Satz 4 gilt entsprechend.
Sie können zu § 7 HAG einen eigenen Kommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an:
Sie können zu § 7 HAG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an: