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Montag, 8. Februar 2010

zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2010)
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[Hinweis] [Druckversion]


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...Nachricht! Anzeige trotz Hinweis im Literaturverzeichnis (0 Antworten) Klaus Bauer 18.07.2009 15:15:43



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