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§ 238 StGB - Nachstellung

Strafgesetzbuch | Jetzt kommentieren

Zuletzt aktualisiert am: 06.05.2024
   Besonderer Teil ()
      Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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Erwähnungen von § 238 StGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 238 StGB:

  • Strafprozeßordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Neunter Abschnitt (Verhaftung und vorläufige Festnahme)
    • § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
    • Fünftes Buch (Beteiligung des Verletzten am Verfahren)
      • Zweiter Abschnitt (Privatklage)
    • § 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
      • Dritter Abschnitt (Nebenklage)
    • § 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
News im Umkreis zu § 238 StGB
Bamberger: Opfer von Stalking und Zwangsheirat sollen mehr Rechte erhalten
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Stalking-Gesetz seit 31. März in Kraft
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Stalking rechtfertigt nicht zwangsläufig Unterbringung in Psychiatrie
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Forenposts passend zu § 238 StGB
thema: Stalking/Nachstellung
kann man das als Nachstellen bezeichnen? Schau selbst: (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich [...] §238 StGB
Ausfragen von Personen strafbar?
Doch: § 238 StGB MeinesWissens heißt der nicht Stalking! Wurde der Titel geändert?
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kontrolliert Kind und Frau A weiterhin...stellt alles in Frage und spioniert nach.Das wäre evtl. ein Straftatbestand -> § 238 StGB.
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Mann könnte über 238 StGB nachdenken.
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AW: unerlaubter zutritt in die wohnung Nun ja, die könnte man sich mit Hinweis auf § 238 StGB verbitten.
Einkaufzentrum - kieler Polizei beschlagnahmt Handys
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Irrtümlicher Diebstahl?
§824 BGB §238 StGB Nachstellung?? (§238 StGB) :eek: Wohl eher §186 oder §187 StGB (Verleumdung, Üble Nachrede). Vielleicht auch §185 StGB, Beleidigung.
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AW: Verbale bzw. Psychische Gewalt Und neuerdings § 238 StGB (Nachstellung)
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Kann eine Tat der Nachstellung (238 StGB) vorliegen, wenn eine Person gegen einen (nicht gerichtlich bestätigten), familiengerichtlichen Vergleich verstößt (z.B. Abstandsbestimmung zu einer anderen Person) ? Die Frage stellt sich deshalb, da ein o.g. Verstoß gegen § 2 GewSchG ja nur bei gerichtlich bestätigten Vergleichen, gegeben ist. Könnte ...
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§ 238 STGB heißt Nachstellen Wenn man schon Korinthenkackerei betreiben möchte, dann aber bitte auch richtig: § 238 StGB (das t wird i.Ü. kleingeschrieben) heißt Nachstellung. Doch ändert das nichts daran, dass die Aussage im EP, P werde vom Expartner gestalkt [sic], völlig unproblematisch ist; vorausgesetzt natürlich, dass man versteht, was ...
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AW: Drohung per SMS Bei fortgesetzter Bedrohung nach Aufforderung zur Unterlassung dieser kommt auch §238 StGB in Betracht. ohne weiteres kommt der § 238 stgb hier ganz sicher nicht in betracht. und eine polizeidieststelle ist verpflichtet eine anzeige aufzunehmen und bei einem tatbestand wie bedrohung dürfte sich gewiss niemand weigern das ...

Entscheidungen zu § 238 StGB
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VG-WIESBADEN, 25 L 1546/14.WI
1. Die Einbehaltung von Dienstbezügen gemäß § 38 As. 2 BDG kann nur angeordnet werden, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird. 2. Die hierzu erforderliche Prognoseentscheidung hat die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde einzelfallbezogen nach ...
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OLG-KARLSRUHE, 2 Ws 572/15
Eine Beschwerde des Nebenklägers gegen einen Aussetzungsbeschluss nach § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO ist nicht zulässig.
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KG, (2) 161 Ss 229/13 (54/13)
Drohungen, die den Adressaten nicht erreichen, können den Tatbestand des § 238 StGB nicht erfüllen, weil der Versuch der Tat nicht strafbar ist. Eine globale Verweisung des Berufungsgerichts auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils ist jedenfalls im Falle einer unbeschränkten Berufung nicht zulässig. Im Fall einer ...
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OLG-ROSTOCK, 1 Ss 96/09 I 40/09
... Angeklagten wegen Nachstellung. a) Zwar hat die Angeklagte dem Betroffenen durch die wiederholten Anrufe, E-Mails und das mehrfache Betreten seines Grundstücks im Sinne des § 238 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB nachgestellt, wobei dies auch jeweils gegen den Willen des Betroffenen und damit unberechtigt erfolgte (vgl. zu den ...
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OLG-HAMM, 3 Ss 469/08
Der Tatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB ist nur erfüllt, wenn die Tat als Taterfolg zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers führt. Insoweit ist die bloße Feststellung des Tatgerichts, das Opfer sei mit seinen Nerven am Ende gewesen und habe Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt, ...
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